Hauptuntersuchung und Einzelabnahmen nach §19 (2) StVO

Die Verkehrstauglichkeit Deines Motorrades oder -rollers wird alle zwei Jahre durch die Hauptuntersuchung (HU) festgestellt. Den genauen Termin zeigt Dir die Prüfplakette auf dem Nummernschild oder ein Stempel im Fahrzeugschein. Eine Besonderheit gilt bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen: Fällt der Termin für die Hauptuntersuchung in einen Zeitraum außerhalb der Saison, muss sie im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden.
Zusätzlich bieten wir Einzelabnahmen nach §19 (2) StVO an. Diese sind erforderlich, wenn technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nicht durch eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten abgedeckt sind. So stellen wir sicher, dass Dein Motorrad oder -roller weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Nie mehr den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen dank unseres HU-Erinnerungsservice
Nutze unseren kostenlosen HU-Erinnerungsservice! Wird der Termin fällig, erhältst Du von uns eine E-Mail, um einen Werkstatttermin zur Vorprüfung zu vereinbaren. Geprüft werden Beleuchtung/Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder/Reifen, Antrieb/Fahrwerk/Rahmen/Anbauteile und Abgas/Geräuschverhalten.
Wir beseitigen bestehende Mängel an Deinem Motorrad, damit Du nicht in die Nachprüfungs-Falle tappen.
Überschreite den Termin für die Hauptuntersuchung möglichst nicht! Bei einer Verkehrskontrolle drohen sonst Bußgelder bis 60 EUR und ab 8 Monaten Überschreitung ein Punkt in Flensburg.
Im Falle eines Unfalls mit abgelaufener Prüfplakette erlischt der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig. Die meisten Versicherer werten das jedoch als leichte Fahrlässigkeit und können Dich als Versicherten in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Du einen Teil des Schadens an Ihrem Motorrad aus eigener Tasche bezahlen musst. Und das ist deutlich mehr als der Preis für eine Tankfüllung.
Spare Nerven, Zeit und Geld mit unserem HU-Erinnerungsservice!